Altholz

Bis 31.07.1995 wurde Altholz mit behördlicher Bewilligung in diversen
Kiesgruben verbrannt.
Ab 01.08.1995 wurde dieses Vorgehen verboten.

In Voraussicht dieses Verbotes lieferte Arnold Schmid Recycling AG bereits ab Oktober 1994 Altholz an das Zementwerk in Rekingen. Dort wurde das Altholz aufgearbeitet und anstelle von Kohle zur Energiegewinnung im Zementofen eingesetzt. Dieses Verfahren war aufwendig und die fallenden Entsorgungskosten aufgrund der Altholzexporte nach Italien führten letztlich zur Schliessung des Werkes Rekingen per Ende 1997. Schon ein Jahr früher bemühte sich Arnold Schmid Recycling AG um alternative Abnehmer. Eine erste Lieferung wurde im Oktober 1996 für nach Italien verladen.

Aber erst ein Jahr später war Arnold Schmid Recycling AG als erstes Schweizer Unternehmen im Besitz einer Notifikation (Ausfuhrbewilligung) für Altholzexporte nach Italien. Altholz wird dort auf dem Stand modernster Technik aufgearbeitet und zu Spanplatten verarbeitet. Altholz wird im Abnehmerwerk wie folgt behandelt:

  • erste Sortierung von Hand zur Aussonderung grosser Fremdmaterialien
  • Waschen und Trennen von Fremdmaterial durch Sedimentation im Wasserbecken.
  • Trennung von Aluminium und anderen nicht magnetischen Beimengen (Steine, usw.) mittels Rüttelsieb
  • Metallentfernung mittels Elektromagneten
  • mechanisch – pneumatische Schwerkraft-Trennung der gesiebten trockenen Fasern.

Annahmerichtlinien für Altholz zur Aufbereitung und Verwertung in
Spanplattenwerken:

EAK-
Schlüssel-Nr.

Herkunft

EAK-Bezeichnung

Beispiel

03 01 03 Abfälle aus der Holzbe-arbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Späne, Verschnitt von holz, Spanplatten und Furnieren Verschnitt von Holz
und Holzwerkstoffen
15 01 03 Verpackung Holz Paletten, Kisten, Verschläge, usw.
17 02 01 Bau- und Abbruchabfälle Holz Balken, Bretter, Kanthölzer usw.
20 01 07 Siedlungsabfälle, getrennt gesammelte Fraktionen Holz Holz und Holzwerk-stoffe von Altmöbel

Von der Annahme ausgeschlossen sind:

EAK-
Schlüssel-Nr.

Herkunft

EAK-Bezeichnung

Beispiel

15 01 99 D1 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen Verpackungshölzer Öl- und Lackverschmutzt.
17 02 99 D1 Holz mit schädlichen Verunreinigungen Fensterholz, Masten, Bahnschwellen, Industrieböden, Palisaden, Obst- und Rebpfähle, Spielplatzgeräte usw.