Elektro-(nik)-Geräte

Am 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rüchnahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) in Kraft gesetzt worden.

Die Verordnung unterscheidet 5 Gerätekategorien, nämlich

Kategorie A1 / A2 Elektronikgeräte, Unterhaltungselektronik, Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik
Kategorie B Kühlgeräte
Kategorie C Haushaltgrossgeräte
Kategorie D Haushaltkleingeräte
Kategorie E besondere Geräteteile wie PB-haltige Vorschaltgeräte

Die Kantone erteilen zwei Arten von Bewilligungen:

Bewilligung "A" für die Annahme von Geräten (Sammelstelle), Sortierung nach Kategorien, aber ohne Bearbeitung
Bewilligung "B" für die Bearbeitung (zB. Zerlegung) und Wiederverwertung der Geräte

Die Firma Arnold Schmid Recycling verfügt über die Bewilligung "B", ausgestellt vom Kantonalen Laboratorium für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Schaffhausen.

 

 

Beispiele Geräteeinteilung

Swico-Geräteliste

SENS-Geräte Downloadlisten